Artikel
eins.
Die Freiheit und die Würde der menschlichen Person sind höchste
Werte und unantastbare Güter. Ihr Schutz erfordert vom Staat den
Befehl und die Justiz, und Bürger disziplinieren es.
Die Verfassung grenzt zu diesem Zweck die jeweiligen Pflichten und die
Rechte der öffentlichen Kraft und der Bürger ab, indem sie
einen Staat gründet, dessen Autorität sich auf den Beitritt
der Nation stützt.
Artikel
2.
erkennt der Staat wieder und garantiert als Grundfreiheiten: die Gewissensfreiheit,
die Kultfreiheit, die Freiheit zu lehren die Freiheit ihren Gedanken
zu gehen und, die Freiheit ausdrücken und veröffentlicht soeben
zu haben, die Sitzungsfreiheit, die Assoziationsfreiheit. Die Ausübung
dieser Freiheiten wird durch das Gesetz reguliert, vor dem alle Bürger
gleich sind.
Artikel
3.
Niemand kann angeklagt werden angehalten noch Gefangener nur in den
Fällen, die durch das Gesetz und nach Formen bestimmt sind, die
sie vorgeschrieben hat.
Niemand kann bestraft werden, daß gemäß einem Gesetz,
das angefertigt wird und vor dem Vergehen veröffentlicht und legal
angewendet wurde.
Artikel
4.
Erworben durch die Arbeit und durch das Familiensparen aufrechterhalten
geblieben ist das Eigentum ein unverletzliches Recht, das durch die
soziale Funktion gerechtfertigt sind, daß sie ihrem Inhaber verleiht;
niemand kann davon privat sein, daß wegen Gemeinnützigkeit
und unter Bedingung eines gerechten Zuschusses.
Artikel
5.
erkennt der Staat die Rechte der geistigen, familiären, professionellen
und territorialen Gemeinschaften auf das Zentrum an, von denen der Mensch
den Sinn seiner sozialen Verantwortung nimmt und Unterstützung
für die Verteidigung seiner Freiheiten findet.
Artikel
6.
ernennen die Bürger frei durch Wahlrecht ihre Vertreter bei den
lokalen und nationalen Versammlungen sowie bei den Berufs- und körperschaftlichen
Verbänden.
Außer in den Wahlen professionellen Charakters wird ein zusätzliches
Wahlrecht den Oberhäuptern zahlreicher Familien in Anbetracht ihrer
Verantwortung und ihrer Lasten zugeteilt.
Artikel
7.
stimmt die nationale Vertretung über die Gesetze ab, bewilligt
die Steuer, kontrolliert die Ausgaben und verbindet die Nation mit der
Verwaltung des gemeinsamen Gutes.
Artikel
8.
hat die Organisation der Berufe unter der Kontrolle des Staates, Schiedsrichter
und Bürgen des allgemeinen Interesse zum Gegenstand, mit ihrem
Unternehmen solidarische Arbeitgeber und Lohnempfänger zu machen,
den Antagonismus der Klassen zu beenden und die proletarische Bedingung
abzuschaffen.
Durch eine Vertretung, die auf allen Niveaus der Arbeit gewährleistet
ist, nehmen die organisierten Berufe am wirtschaftlichen und sozialen
Vorgehen des Staates teil.
Artikel
9.
sind
die Pflichten der Bürger gegenüber dem Staat der Gehorsam
an den Gesetzen, eine an, die Verwirklichung ihrer Bürgerverpflichtungen
den öffentlichen Ausgaben gerechte Teilnahme, die bis zum Gesamtopfer
für salut des Vaterlandes gehen können.
Artikel
10
hält der Chef des Staates seine Befugnisse eines Kongresses, die
die Vertreter der Nation und die Delegierten der territorialen Gemeinschaften
gruppieren, die es zusammensetzen. Er personifiziert die Nation und
hat die Aufgabe seiner Lose.
Schiedsrichter der höheren Interessen des Landes gewährleistet
er das Funktionieren der Institutionen, indem er aufrechterhält
- wenn es durch die Ausübung des Auflösungsrechts notwendig
ist - der kontinuierliche Vertrauenskreislauf zwischen der Regierung
und der Nation.
Artikel
11
die Aufrechterhaltung der Rechte und der Freiheiten, wie die Beachtung
der Verfassung durch einen höchsten Gerichtshof garantiert werden,
vor dem jeder Bürger einen Rückgriff einführen kann.
Artikel
12.
üben sich die drei Funktionen des Staates -, richterliches Amt
gesetzgebende Funktion Regierungsfunktion - durch verschiedene Organe
aus.
hoch
von Seite
Erster
Titel
Die
Regierungsfunktion
Artikel
13
wird die Regierungstätigkeit pro der Chef des Staates, die Minister
und Staatssekretäre ausgeübt.
Artikel
14
trägt der Chef des Staates den Titel von Präsidenten der Republik.
Er wird für zehn Jahre durch den nationalen Kongreß gewählt,
vor dem er der Verfassung Treueschwur leiht.
Er ist wiederwählbar.
Artikel
15.
1° ernennt der Präsident der Republik zum
Premierminister und auf den Vorschlag desselben zum den Ministern und
zum Staatssekretären. Er widerruft sie. Er liegt den Ministerrat
zugrunde.
2° der Chef des Staates auf Initiative der Gesetze
sowie die Mitglieder der zwei Versammlungen. Er allein kann die Gesetzesentwürfe
vorlegen, die Amnestie tragen.
Er veröffentlicht die Gesetze, wenn sie durch die zwei Zimmer angenommen
worden sind. Er in der Tat die Ausführung zu gewährleisten.
Er teilt mit den Zimmern durch Mitteilungen mit, die an der Tribüne
von einem Minister gelesen werden.
Artikel
16.
1° nennt der Präsident der Republik an allen
zivilen und militärischen Arbeitsplätzen, für die das
Gesetz keine andere Bezeichnungsmethode vorgesehen hat.
2° hat er das Grazienrecht.
3° werden die Gesandten und Botschafter der ausländischen
Kräfte bei ihm akkreditiert.
4° handelt er aus und ratifiziert die Verträge.
Keine Übertragung, kein Austausch, kann keine Hinzufügung
von Territorium nur gemäß einem Gesetz stattfinden. Die Friedensverträge
von Handel, jene die die Finanzen des Staates verpflichten, und jene,
die bezüglich des Staats der Personen und am Eigentumsrecht der
Franzosen sind im Ausland, endgültig werden nur, nachdem sie durch
die zwei Zimmer gewählt worden sind.
5° verfügt er über die Streitkräfte.
6° kann er den Sitzzustand erklären.
7° kann er den Krieg ohne den vorherigen und formellen
Beitritt der zwei Zimmer nicht erklären.
8° muß Chacun der Handlungen des Chefs des
Staates außer jenen, die Nominierung oder Rücknahme Premierminister
oder der Minister und Staatssekretäre tragen, pro die Minister
oder Staatssekretäre gegengezeichnet werden, die davon die Ausführung
gewährleisten.
Artikel
17.
Der Präsident der Republik kann die Auflösung der Abgeordnetenkammer
mit der Zustimmung des Senats infolge der Übermittlung einer motivierten
Mitteilung ausdrücken.
Er kann auf dem Antrag Premierminister und bei Meinungsverschiedenheit
zwischen den zwei Versammlungen oder zwischen der Regierung und einer
der Versammlungen oder bei Abstimmung über einen Argwohnantrag
hinsichtlich des Kabinettes oder eines Ministers die Auflösung
ohne Ansicht des Senats ausdrücken.
Die Auflösung erfolgt von Rechts wegen, falls die Abgeordnetenkammer
Argwohnabstimmungen gegen drei aufeinanderfolgende Kabinette abgibt.
Artikel
18
1° sind Premierminister, die Minister und Staatssekretäre
vor dem Chef des Staates individuell im Rahmen ihrer sauberen Zuteilungen
gemeinschaftlich für die allgemeine Politik des Kabinettes verantwortlich.
2° begeben sich die Minister und Staatssekretäre
auf die Versammlungen, wenn sie es für notwendig halten. Sie müssen
dort gehört werden, wenn sie es verlangen.
Artikel
19.
1° wird der Chef des Staates durch einen Gouverneur
in jeder der Provinzen vertreten, die im Gesetz definiert wurden, das
sie einführt.
2° ernennt er und widerruft zum dem Gouverneur
durch gegengezeichnetes Dekret Premierminister.
3° wird der Gouverneur von einem provinziellen
Rat unterstützt.
hoch
von Seite
Titel
II
Die
gesetzgebende Funktion
Artikel
20
1° ernennt das französische Volk durch Wahlrechtsstimme
seine Vertreter bei den gesetzgebenden Versammlungen: der Senat und
die Kammer der Abgeordneten.
In der Zusammensetzung des Senats ist eine Stelle für die gewählten
Vertreter der professionellen und körperschaftlichen Institutionen
und für die Eliten des Landes reserviert.
2° ungeachtet des Ursprungs ihres Mandats haben
die Mitglieder einer Versammlung dieselben Pflichten, dieselben Vorrechte,
dieselben Rechte.
Sie werden durch keine Verpflichtung hinsichtlich jener gebunden, die
sie bezeichnet haben, und sie handeln in der Ausübung ihres Amtes
nur nach ihrem Gewissen und für das Gut des Staates.
hoch
von Seite
Das
Wahlrecht
Artikel
21
1° Wähler an den nationalen Versammlungen
sind die Franzosen und Französinnen, die von französischem
Vater alt geboren geworden sind, von einundzwanzig Jahren, die ihre
bürgerlichen und politischen Rechte genießen. Erstattungsfähig
durch denselben Versammlungen sind die Franzosen, die von französischem
Vater alt geboren geworden sind, von fünfundzwanzig Jahren, die
ihre bürgerlichen und politischen Rechte genießen.
2° legt das Gesetz die anderen Bedingungen der
Wählerschaft und der Wählbarkeit fest.
Sie führt die Familienabstimmung über die folgende Basis ein:
der Vater oder eventuell die Mutter, Familienoberhaupt von drei Kindern
und mehr hat Anspruch auf ein doppeltes Wahlrecht.
3° ist die Wahl geheim.
4° sind die obigen Regeln, über die Wählerschaft
und zur Wählbarkeit anwendbar auf die Wahlen der provinziellen,
Abteilungs- und Gemeinderäte. Die Französinnen, die von französischem
Vater alt geboren geworden sind, von fünfundzwanzig Jahren, die
ihre bürgerlichen und politischen Rechte genießen, sind beihilfefähig
für diese Räte.
hoch von Seite
Der
Senat und die Kammer der Abgeordneten
Artikel 22
setzt sich der Senat zusammen aus:
1° zwei hundert fünfzig Mitglieder gewählt
von Abteilungskollegien, die die Abteilungsberater umfassen, und Delegierten
der Gemeinderäte;
2° dreißig Mitglieder, die vom Chef des Staates
unter den gewählten Vertretern der professionellen und körperschaftlichen
Institutionen ernannt wurden;
3° zwanzig Mitglieder, die vom Chef des Staates
unter den Eliten des Landes ernannt wurden;
4° die ehemaligen Präsidenten der Republik
beim Ablauf ihres Mandats.
Die Mitglieder der zwei ersten Kategorien werden gewählt oder werden
für neun erneuerbare Jahre und pro Dritte alle drei Jahre ernannt.
Die Mitglieder der dritten und vierten Kategorien sind Senatoren lebenslänglich.
Ein organisches Gesetz bestimmt die Bedingungen, unter denen die Delegierten
der Gemeinderäte die Modalitäten der Wahl und Ernennung der
Senatoren gewählt werden, sowie die Anzahl der Senatoren pro Departement.
Die Mitglieder des Senats müssen wenigstens von vierzig Jahren
alt sein.
Artikel
23
1° setzt sich die Abgeordnetenkammer aus fünf
hundert Mitgliedern zusammen, die für sechs Jahre am allgemeinen
und direkten Wahlrecht das mehrheitlich an nur ein Umdrehung gewählt
wurden.
Jedes Departement muß wenigstens zwei Abgeordnete haben.
2° am Auflösungsfall der Abgeordnetenkammer
wird seine Erneuerung innerhalb von zwei Monaten durchgeführt,
und das Zimmer ist innerhalb der zehn Tage versammelt, die dem Abschluß
der Wahloperationen folgen.
Artikel
24
1° ernennt jede Versammlung ihr Büro am geheimen
Wahlgang für ein Jahr unter den Bedingungen, die durch seine Verordnung
festgelegt wurden.
2° müssen die Versammlungen jedes Jahr in
zwei Sitzung einer Gesamtdauer von vier Monaten wenigstens versammelt
werden und von sechs Monaten höchstens.
Die zwei Versammlungen können in außerordentlicher Sitzung
vom Präsidenten der Republik einberufen werden, jedesmal,wenn es
es für nützlich hält.
Die erste gewöhnliche Sitzung wird von Rechts wegen der dritte
Dienstag vom Januar eröffnet; die Sekunde, im Laufe deren der Haushaltsplan
untersucht wird, der erste Dienstag nach dem Allerheiligen.
Die Sitzung einer Versammlung beginnt und beendet zur gleichen Zeit
wie jene der anderen.
Der Chef des Staates kann durch Dekret die Vertagung der Versammlungen
für eine Dauer maximal eines Monats im Laufe einer Sitzung ausdrücken.
Der Abschluß der Sitzungen wird vom Chef des Staates ausgedrückt.
3° sind die Sitzungen des Senats und der Abgeordnetenkammer
öffentlich. Trotzdem kann sich jedes Zimmer in geheimem Ausschuß
auf dem Antrag einiger seiner Mitglieder bilden, der durch die Verordnung
festgelegt wurde.
Artikel
25
1° stimmen die Versammlungen über die Gesetze
ab.
Ihre Mitglieder können an die Minister und Staats- Anfragen der
mündlichen schriftlichen sowie oder Interpellationssekretäre
adressieren.
2° ist die Wahl persönlich.
3° ist jeder Antrag, der Vertrauen oder Argwohn
hinsichtlich des Kabinettes oder eines Ministers umfaßt, von Recht
Gegenstand eines öffentlichen Wahlganges.
Sie kann nur ein voller Tag nach dem Datum diskutiert werden, an dem
sie abgelegt worden ist.
Artikel
26
1° können die Mitglieder der Versammlungen
Vorschläge eines Gesetzes oder Abänderungen an den Projekten
einbringen und Vorschläge eines Gesetzes. Die Vorschläge oder
Abänderungen, die Schaffung oder Erhöhung öffentlicher
Ausgaben bewirken, ungeachtet der Wege und Mittel, die sie vorsehen,
können zur Diskussion gestellt werden nur, wenn die Regierung ihre
Ergreifung in Erwägung akzeptiert.
2° müssen die Gesetzesentwürfe von Finanzen
der Abgeordnetenkammer in erster Linie vorgelegt werden.
3° wird jedes Projekt oder Vorschlag eines Gesetzes
der Prüfung eines in jeder Versammlung besonders zu diesem Zweck
ernannten Ausschusses unterzogen. Der Ausschuß kann Abänderungen
vorschlagen. Allerdings berät die Versammlung über den Text
des Projekts oder des Vorschlages, bevor sie die Abänderungen untersucht.
Die Teilnahme der Beamten des Staates, die nicht Mitglieder der Versammlung
sind an den Arbeiten eines Ausschusses, ist verboten.
Artikel
27
1° bei Ablehnung oder Änderung eines Projekts
oder eines Vorschlages kann die Regierung eine zweite Beratung verlangen,
die zwingend in einer maximalen Frist von zwei Monaten stattfindet.
2° muß die Veröffentlichung der Gesetze
im Monat erfolgen, der ihre endgültige Annahme durch die Versammlungen
verfolgt.
Sie muß innerhalb von drei Tagen für die Gesetze intervenieren,
deren Veröffentlichung durch eine ausdrückliche Wahl des ein
oder anderen Zimmers dringlich erklärt sein wird, es sei denn,
in dieser Frist der Chef des Staates eine neue Beratung verlangt, die
nicht abgelehnt werden kann.
Artikel
28.
Kein Mitglied des ein oder anderen Zimmers kann verfolgt oder anläßlich
der Meinungen oder Wahlen gesucht werden, die von ihm in der Ausübung
seines Amtes abgegeben wurden.
Kein Mitglied des ein oder anderen Zimmers kann während der Dauer
der Sitzung im verbrecherischen oder Besserungsbereich verfolgt oder
nur mit der Genehmigung des höchsten Gerichtshofes außer
dem Fall offenbaren Vergehens angehalten werden.
Wenn die interessierte Versammlung es fordert, wird der Präventivbesitz
oder die Verfolgung eines Mitgliedes des ein oder anderen Zimmers, angehalten
oder im Laufe der Unterbrechung verfolgt, während der folgenden
Sitzung und für all ihre Dauer ausgesetzt.
Artikel
29
erhalten die Mitglieder der Versammlungen einen Zuschuß, der der
Bezahlung der Staatsberater im gewöhnlichem Dienst entspricht.
hoch von Seite
Die nationale Versammlung
Artikel
30
1° kann der Präsident der Republik für
die Revision der Verfassung den Senat und die Abgeordnetenkammer in
nationaler Versammlung versammeln entweder spontan, oder auf einer Wahl,
die von den zwei Zimmern nach getrennten Beratungen mit der Zweidrittelmehrheit
der legalen Anzahl der Mitglieder abgegeben wurde.
2° können sich die zwei Zimmer ebenfalls in
nationaler Versammlung auf durch eines von ihnen mit der Zweidrittelmehrheit
der legalen Anzahl der Mitglieder genommener Entschließung um
zu bestimmen über das Setzen in Anklage des Chefs des Staates,
der Minister oder der Staatssekretäre treffen.
3° muß jede Einberufung der nationalen Versammlung
die Punkte festlegen, auf die ihre Beratungen sich beziehen werden.
Die Versammlung ist nicht in keinem Fall Mätresse ihrer Tagesordnung.
Seine Entscheidungen werden mit der Zweidrittelmehrheit der legalen
Anzahl ihrer Mitglieder getroffen. 4° hat die nationale Versammlung
für Büro das Büro des Senats.
hoch von Seite
Titel
III
Der
nationale Kongreß
Artikel
31.
1° wird der nationale Kongreß von den Mitgliedern
der zwei Versammlungen und von den provinziellen Beratern oder - bis
zur Bezeichnung derselben - von den Delegierten der Abteilungsräte
dargestellt zahlenmässig gleich jenem der Senatoren und der Abgeordneten.
2° ein Monat wenigstens vor dem legalen Begriff
der Befugnisse des Präsidenten der Republik muß der nationale
Kongreß versammelt werden, um die Bezeichnung seines Nachfolgers
durchzuführen. Mangels der Einberufung hätte diese Sitzung
Ort mit vollem Recht das Fünfzehnte Tag vor dem Ablauf ihrer Befugnisse.
Bei Urlaub durch Tod oder für jede andere Ursache tritt der nationale
Kongreß von Rechts wegen innerhalb von drei Tagen zusammen, um
die Wahl eines neuen Chefs des Staates durchzuführen.
Bis zur Schwurleistung werden die Befugnisse des Präsidenten der
Republik durch den Ministerrat ausgeübt.
Falls die Abgeordnetenkammer aufgelöst wäre, zum Zeitpunkt,
wo der Urlaub eintreten würde, würden die Wahlkollegien sofort
einberufen, und der Senat würde sich von Rechts wegen treffen.
3° findet die Wahl im geheimen Wahlgang statt.
An den zwei ersten Umdrehungen erfordert die Wahl die absolute Mehrheit
der legalen Anzahl der Mitglieder des Kongresses. An der dritten Umdrehung
reicht die relative Mehrheit aus.
4° hat der nationale Kongreß für Büro
das Büro des Senats.
hoch von Seite
Titel
IV
Das
richterliche Amt
Artikel
32. wird die Justiz im Namen des französischen Volkes
zurückgegeben.
Das richterliche Amt wird von Magistraten ausgeübt, deren sauberes
Statut die Unabhängigkeit garantiert.
Die Magistrate des Sitzes sind unbeweglich. Sie werden vom Präsidenten
der Republik genannt. Ihr Fortschritt wird durch diesen auf Zustimmung
eines Hofes beschlossen, der vom ersten Präsidenten des Kassationsgerichts
präsidiert wurde und der sich aus Magistraten zusammensetzt, die
durch das Kassationsgericht und die Berufungsgerichte gewählt wurden.
Ähnliche Vorkehrungen werden für die Magistrate des Sitzes
des Rechnungshofes getroffen.
hoch
von Seite
Der höchste Gerichtshof
Artikel
33.
werden der Schutz der Verfassung und die Ausübung der politischen
Justiz durch den höchsten Gerichtshof gewährleistet.
Artikel
34.
hat der höchste Gerichtshof die folgenden Zuteilungen:
1° bestimmt sie über die Rückgriffe für
Verfassungswidrigkeit des Gesetzes;
2° ist sie exklusive zuständig, um den Chef
des Staates auf Setzen in Anklage durch die nationale Versammlung zu
entscheiden;
3° entscheidet sie die Minister oder Staatssekretäre
auf Setzen in Anklage entweder durch den Präsidenten der Republik,
oder durch die nationale Versammlung;
4° hält sie jeden für gestellt in Anklage
vom Chef des Staates für Attentat gegen die Staatssicherheit;
5° führt sie die Prüfung der Wahloperationen
durch, die die Ernennung der Senatoren und der Abgeordneten anstreben,
und äußert sich zum Antrag von Beseitigungen der Immunität
und auf dem Antrag von Verfall sie betreffenden.
Artikel 35.
1° setzt sich der höchste Gerichtshof aus
fünfzehn Beratern im gewöhnlichem Dienst und aus sechs Beratern
im außergewöhnlichem Dienst zusammen.
2° unter den fünfzehn Beratern im gewöhnlichem
Dienst werden zwölf so rekrutiert: drei Staatsberater, drei Berater
hat das Kassationsgericht drei Professoren der Rechtsfähigkeiten
des Staates, drei Präsidenten der Anwaltskammer oder ehemaliger
Präsidenten der Anwaltskammer der Kammer der Rechtsanwälte
bei einem Berufungsgericht oder Mitgliedern der Kammer der Rechtsanwälte
im Staatsrat und im Kassationsgericht, gewählt durch h Oberster
Gerichtshof selbst auf Vorstellungslisten, die durch die obigen Körper
oder Befehle erstellt wurden, und die drei Namen für jeden auszustattenden
Sitz umfassen.
Drei Sitze außerdem für Persönlichkeiten reserviert,
die nicht zu den erwähnten Körpern oder Befehlen gehören,
werden aber zwingend durch diese Körper vorgestellt, oder Befehle
hat Recht auf jeder Liste von zwei Namen für jeden Urlaub in diesen
drei Sitzen. Die Vorstellungsbedingungen allein sind die in Artikel
36. unten festgelegten allgemeinen Bedingungen, die auf die Berater
im gewöhnlichem Dienst anwendbar sind
Die ersten Mitglieder des höchsten Gerichtshofes im gewöhnlichem
Dienst werden vom Chef des Staates auf denselben Vorstellungen ernannt.
3° werden die sechs Berater im außergewöhnlichem
Dienst jährlich durch den Senat unter seinen Mitgliedern ernannt
zu Beginn der gewöhnlichen Sitzung hat die absolute Mehrheit.
Sie sitzen im höchsten Gerichtshof wenn sie in den Fällen
versammelt ist, die an den 2° vorgesehen sind, 3° und 4°
von Artikel 34, um den Chef des Staates, die Minister oder Staatssekretäre
oder jede Person zu entscheiden, die in Anklage vom Präsidenten
der Republik für Angriff gegen die Staatssicherheit gestellt wurde.
Artikel
36.
1° wählen die Berater im gewöhnlichem
Dienst unter ihnen den Präsidenten und den Vizepräsidenten
des höchsten Gerichtshofes. Sie sind unbeweglich. Sie müssen
bei fünfzig Jahren wenigstens bis den Tag ihrer Nominierung alt
liegen. Sie bleiben in Funktionen bis zu fünfundsiebzig Jahren
außer, wenn ihr Verfall ausgesprochen ist, oder wenn sie sich
in der ständigen Unmöglichkeit befinden, ihre Funktionen auszuüben.
Die Prüfung und die Entscheidung, die diese außergewöhnlichen
Fälle umfassen, fallen in die Zuständigkeit des Gerichtshofes
selbst.
Die Beraterfunktionen im gewöhnlichem Dienst sind unvereinbar mit
dem Abgeordnetenmandat von Senator oder und mit der Ausübung keines
Berufs.
Die Berater im gewöhnlichem Dienst behalten lebenslänglich
ihre Behandlung außer dem Verfallfall bei.
Diese Behandlung entspricht jener der Minister.
2° setzt sich das Parkett des höchsten Gerichtshofes
aus einem allgemeinen Staatsanwalt und aus zwei vom Chef des Staates
Anfang jedes Jahres gewählten, Generalanwälten, unter den
Magistraten des Parketts des Kassationsgerichts oder der Berufungsgerichte
zusammen.
Allerdings, wenn der Gerichtshof zusammentritt, um über ein Setzen
in Anklage durch die nationale Versammlung zu bestimmen, ernennt diese
in ihrem Zentrum drei Mitglieder, um die Anklage zu unterstützen.
Artikel
37.
1° ist der Rückgriff für Verfassungswidrigkeit
gültig nur, wenn er für Basis die Übertretung einer Bestimmung
der Verfassung hat.
Er wird mittels der Ausnahme gebildet.
2° kann die Verfassungswidrigkeitsausnahme vor
jeder Rechtsprechung, aber nur in erster Instanz aufgerichtet werden
entweder durch das öffentliche Ministerium, oder durch die Teile
oder von Amts wegen durch die erfaßte Rechtsprechung.
3°, sobald die Verfassungswidrigkeitsausnahme aufgerichtet
worden ist, wird das Verfahren an der Hauptsache bis zum Urteil des
höchsten Gerichtshofes über den Wert des Rückgriffs ausgesetzt.
Dieser Erlaß drängt sich jeder Rechtsprechung auf, die hat,
von der Art zu kennen, anläßlich deren er zurückgegeben
worden ist.
hoch
von Seite
Titel V
Die
städtischen, Abteilungs- und provinziellen Räte
Artikel 38.
1° wird der Gemeinderat für sechs Jahre durch
die Direktwahl am Listenwahlgang gewählt.
2° werden der Bürgermeister und die Assistenten
durch den Gemeinderat in den Gemeinden gewählt, deren Bevölkerung
nicht zehn tausend Einwohner überschreitet.
Das Gesetz bestimmt die Methode der Ernennung des Bürgermeisters
und der Assistenten in den Gemeinden, wo die Bevölkerung diese
Zahl überschreitet.
3° sieht das Gesetz die Bedingungen vor, unter
denen die Gemeinderäte und aufgelöst provisorisch durch spezielle
Delegationen ersetzt werden können.
4° stellt sie die Gemeindesonderregelung von Paris,
von Lyon und von Marseille auf.
Artikel
39.
Der Abteilungsrat wird für sechs Jahre durch die Direktwahl durch
einnamigen Wahlgang zum Preis eines Beraters durch Kanton gewählt.
Artikel
40
1° wird der provinzielle Rat gebildet:
Für zwei Drittel von Mitgliedern, die durch die Abteilungsräte
gewählt wurden;
Für ein Drittel von von der Regierung auf den Vorschlag des Gouverneurs
ernannten Mitgliedern unter den gewählten Vertretern der Berufs-
und körperschaftlichen Verbände und unter den Eliten der Provinz.
2° liegt die Dauer des Mandats bei sechs Jahren.
Dieses Mandat ist unvereinbar mit jenem des Abgeordneten oder des Senators.
3° entspricht die Anzahl der provinziellen Berater
für die Gesamtheit der Provinzen jenem der Senatoren und der Abgeordneten.
hoch von Seite
Titel:
VI
Die
Regierung des Imperiums
Artikel
41.
1° stellen die überseeischen
Territorien, auf denen an unterschiedlichen Titeln der französische
Staat seine Souveränität ausübt oder seinen Schutz ausdehnt,
das Imperium dar.
2° im Imperium übt die Regierung ihre Autorität
über Hohe für die innere und äußerliche Sicherheit
der Territorien verantwortliche Beamte aus, die sie verwalten oder kontrollieren.
3° wird das Imperium durch besondere Gesetzgebungen
geleitet.
Artikel
42.
1° beim Präsidenten der
Republik wird ein Imperiumrat gegründet, der dazu aufgerufen ist,
seine Stellungnahme über die Fragen abzugeben, die den überseeischen
französischen Bereich interessieren.
2° in den Teilen des Imperiums, wo die soziale
Entwicklung und die Sicherheit es erlauben, wird der Vertreter des Chefs
des Staates von einem beratenden Rat unterstützt.
3° legt das Gesetz die Bedingungen fest, unter
denen die traditionelle Teilnahme einiger Kolonien an der nationalen
Vertretung sich ausübt.